EP Baugutachten

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen EP Baugutachten, Edris Paknehad (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sachverständigenleistungen im Bauwesen.

§ 2 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Begutachtung vorgefundenen Verhältnisse erstellt.

§ 3 Auftragserteilung

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Den Zugang zum Objekt rechtzeitig zu ermöglichen
  • Alle für die Begutachtung relevanten Unterlagen (Pläne, Baubeschreibungen, Genehmigungen) zur Verfügung zu stellen
  • Über bekannte Mängel oder besondere Umstände zu informieren

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar. Sofern kein Pauschalhonorar vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Urheberrecht

Alle Gutachten, Berichte und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 9 Stornierung

Bei Stornierung eines vereinbarten Termins weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnet.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2025